Regelwerk zur Helferpauschale (10.2023) #
Die folgenden Regeln gelten verbindlich für alle Anträge auf Helferpauschale im DRK Ortsverein Eckernförde.
Freiwilligkeit #
„Alles kann, nichts muss". Jede Auszahlung muss beantragt werden und kann nur aus sachlichen Gründen abgelehnt werden, die plausibel und nachvollziehbar begründet werden müssen.
Antragsverfahren #
Die Helferpauschale wird nur über den Antrag in der jeweils gültigen Fassung beantragt und an die zuständige Leitungskraft geschickt. Diese kontrolliert die Teilnahme an den Diensten und die tatsächliche Dauer.
Keine Auszahlungsgarantie #
Der gestellte Antrag garantiert keine Auszahlung. Bitte verzichtet daher in den nächsten 10 Tagen (ab Abgabedatum) darauf, den Status des Antrags zu erfragen.
Statusabfrage #
Jedem Helfer steht frei, die zuständige Leitungskraft zu fragen, ob der Antrag angekommen ist. Die Leitungskraft muss auf den Helfer/die Helferin zugehen und über den Entwicklungsstand sprechen.
Antragskorrekturen #
Bitte fülle den Antrag korrekt aus. Kleinere Korrekturen kann die Leitungskraft eigenständig vornehmen. Bei schwerwiegenden Fehlern (z.B. zu viele Dienste/Stunden oder fehlerhafte Berechnung) wirst du umgehend benachrichtigt.
Datenkonsistenz #
Die angegebenen Daten müssen zusammenpassen (Veranstaltungsname, Datum, Dauer). Bei offensichtlich ungenauen Angaben kann die Leitungskraft Dienste streichen und ggf. nur die Differenz auszahlen.
Nicht vergütungsfähige Dienste #
Nicht jede Veranstaltung ist qualifiziert für eine Helferpauschale. Ab 2024 werden Dienste entsprechend gekennzeichnet (im HiOrg-Server und auf Sanitätslisten). Die nicht qualifizierten Dienste sind z.B.:
- Ehrenamtlich durchgeführte Dienste
- Klein-Dienste (1-3 Stunden)
Unterstützung durch Leitungskräfte #
Die Leitungskraft sollte nur eingreifen, wenn der Helfer/die Helferin nicht weiterkommt. Für einfache Fragen steht sie selbstverständlich zur Verfügung.
Keine überstürzten Anträge #
Es ist nicht akzeptabel, Anträge aus rein finanziellen Gründen überstürzt einzureichen. Die Bearbeitung kann Zeit in Anspruch nehmen (in der Regel keine Monate).
Zahlungseingang Voraussetzung #
Es werden nur Veranstaltungen ausgezahlt, für die bereits eine Überweisung vom Veranstalter vorliegt.
Auszahlungsmodalitäten #
Bei jedem Antrag wird neu entschieden zwischen:
- 5-6 €/Tag: 5€ (7:59h), 6€ (ab 8h)
- 1-2 €/Stunde (nur ab 3h Dienst)
Ehrenamtspauschale-Limit #
Die maximale Auszahlung beträgt 70€/Monat. Anträge sollten entsprechend angepasst werden. Überschreitungen werden im Einzelfall entschieden.
Ausschlussfrist #
Die Helferpauschale verfällt, wenn sie nicht innerhalb von 9 Monaten nach Dienst durchgeführt beantragt und ausgezahlt wird.
Informationspflicht #
Über jegliche Änderungen (Dienste, Löschungen, Stundensummen etc.) ist der Helfer/die Helferin zu informieren.
Stand: Januar 2024 | DRK Ortsverein Eckernförde e.V.