Deine Rechte
Du hast Rechte
- Teilnahme an der Bereitschaftsversammlung
- Stimmrecht in der Bereitschaftsversammlung
- aktives Wahlrecht innerhalb der Bereitschaft nach Vollendung des 16. Lebensjahres
- passives Wahlrecht innerhalb der Bereitschaft nach Vollendung des 18. Lebensjahres
- Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungen entsprechend der Mitwirkung
- Tragen der Dienst- und Schutzbekleidung (Einsatzbekleidung), Näheres regelt die Dienstbekleidungsvorschrift.
- Anspruch auf schriftliche Bestätigung geleisteter Dienste und erworbener Ausbildung
- Erstattung notwendiger nachgewiesener Auslagen, die durch die Erfüllung von Rotkreuz-Aufgaben entstanden sind
- Ersatz von im Dienst entstandenen Schäden an solchen persönlichen Gegenständen, die für den Einsatz erforderlich sind und deren Verwendung zugestimmt wurde, sofern der Schaden selbst nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
- Versicherungsschutz nach Ziffer 1.10 Absatz 2 (Allgemeine Grundsätze)
- Dienstbefreiung (Beurlaubung) in begründeten Fällen. Dauer und weitere Einzelheiten sind mit der zuständigen Bereitschaftsleitung abzusprechen.
- Einsichtnahme in eigene Personalunterlagen und das Recht, sich zu Eintragungen in diesen Unterlagen zu äußern
aber auch Pflichten
- Weisungen der vorgesetzten Leitungs- und Führungskräfte, die in Zusammenhang mit der Mitwirkung im Roten Kreuz stehen, ist Folge zu leisten.
- Freiwillig übernommene Dienste sind verbindlich und regelmäßig zu leisten;
- Verhinderungen sind unverzüglich der zuständigen Leitungskraft mitzuteilen.
- Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungen entsprechend der Mitwirkung
- Die Zugehörigkeit zu einer gleichartigen oder ähnlichen Organisation als aktives Mitglied oder die Einbindung in Alarmstrukturen außerhalb der Bereitschaften ist der Bereitschaftsleitung anzuzeigen, um die Verfügbarkeit für Einsätze zu klären.
- Im Einsatz und auf Anweisung ist die bereitgestellte Schutzbekleidung zu tragen.
- Dienst- und Einsatzbekleidung sowie Geräte und Fahrzeuge sind pfleglich zu behandeln und stets einsatzbereit zu halten. Mängel sind der Bereitschaftsleitung oder Einsatzführung unverzüglich zu melden. Einschlägige
Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrs- und sonstige staatliche Vorschriften sowie andere Sicherheitsvorschriften sind zu beachten. - Unverzügliche Mitteilung bei Veränderungen seiner einsatzrelevanten persönlichen Angaben und Erreichbarkeiten auf dem üblichen Dienstweg.