AGB Sanitätsdienst

Selbstverständlich ist die Zusammenarbeit mit uns sehr reibungslos und unkompliziert. 
Dennoch haben wir ein Regelwerk.

Titelbild Sanitätsdienst

AGB

§ 1 - Geltungsbereich

Die sanitätsdienstlichen Leistungen des DRK Ortsverein Eckernförde e.V. erfolgen ausschließend aufgrund der DRK-Leitlinien zur Durchführung von Sanitätsdiensten und dieser AGB. Beides jeweils in ihrer aktuellen gültigen Version. 

§ 2 - Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag zwischen dem DRK und dem Veranstalter kommt durch eine Anfrage zustande, die von der zuständigen Person geprüft und bearbeitet wird. Auf Basis dieser Bewertung erhält der Veranstalter ein Vertragsangebot. Der Vertrag wird durch die Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien abgeschlossen.

§ 3 - Einsatz von Personal und Material

Der Einsatz von Personal und Material basiert auf den Ergebnissen der Gefährdungsanalyse, möglichen Auflagen der Kommune oder Ordnungsbehörde und den Richtlinien für die Durchführung von Sanitätsdiensten. Dabei werden insbesondere die Besucher- und Teilnehmerzahl, die Größe und Dauer der Veranstaltung sowie spezifische Gefahren der Veranstaltung berücksichtigt. Zusätzlich werden gesetzliche Richtlinien, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften angewendet. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, notwendige Auflagen einzuholen. 

Er muss dem DRK Ortsverein Eckernförde e.V. die konkreten Veranstaltungsorte, das Veranstaltungsprogramm, die erwarteten Teilnehmerzahlen und weitere einsatzrelevante Daten (wie die Anwesenheit von VIPs, besondere Gefahrenpotentiale und Auflagen der Kommune) verbindlich spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen.

§ 4 - Leistungen

Die sanitätsdienstliche Betreuung durch den DRK Ortsverein Eckernförde e.V. umfasst die Erstversorgung von Verletzten, akut Erkrankten und Notfallbetroffenen mittels lebensrettender Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und die Übergabe an diesen. Der DRK Ortsverein Eckernförde e.V. kann hierfür andere Hilfsorganisationen oder andere DRK-Gliederungen als Erfüllungsgehilfen einbeziehen. Die rettungsdienstliche Versorgung wird durch den regulären Rettungsdienst sichergestellt, dessen Kosten nicht in der durch §6 geregelten Vergütung enthalten sind.

§ 5 - Durchführung

Der Veranstalter gewährleistet die operative Bewegungsfreiheit und die Verbindung zu seiner Veranstaltungsleitung. Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:

    • Bei Veranstaltungen in Gebäuden stellt der Veranstalter den Sanitätsperson des DRK Ortsverein Eckernförde e.V. einen Aufenthaltsraum zur Verfügung.
    • Der Veranstalter weist Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge und gegebenenfalls Zelte aus, sorgt für freie Zu- und Abfahrten der Einsatzfahrzeuge.
    • Der Veranstalter stellt sicher, dass die Einsatzkräfte im Notfall jeden Bereich des Veranstaltungsortes erreichen können und im Alarmfall die Veranstaltung auf schnellstem Wege verlassen können.
    • Der Veranstalter stellt einen Stromanschluss und Toiletten bereit.
    • Der Veranstalter übernimmt die Verpflegung der Helfer. Sollte keine ausreichende Verpflegung bereitgestellt werden, berechnet der DRK Ortsverein Eckernförde e.V. pro Tag und Helfer eine Verpflegungspauschale von 15 Euro.
    • Der Veranstalter benennt einen vor und während der Veranstaltung jederzeit erreichbaren, entscheidungsbefugten Ansprechpartner (mit Handynummer).

§ 6 - Kosten und Abrechnung

Die dem DRK Ortsverein Eckernförde e.V. für die Durchführung des Sanitätsdienstes entstehenden Kosten sind vom Veranstalter zu erstatten. Sanitätsdienstliche Leistungen sind umsatzsteuerfrei. Sollte sich die umsatzsteuerliche Einschätzung der Finanzverwaltung ändern, behält sich der DRK Ortsverein Eckernförde e.V. das Recht vor, die gesetzliche Umsatzsteuer für die Zukunft und die Vergangenheit zu erheben.

Der DRK Ortsverein Eckernförde e.V. erstellt spätestens 14 Tage nach Ablauf der Veranstaltung eine Rechnung auf Grundlage der erbrachten Leistungen. Die Kosten werden mit einem Stundensatz für jeden eingesetzten Krankentransportwagen sowie für jeden Sanitätshelfer berechnet.

Die erforderliche Anzahl der Fahrzeuge und Einsatzmittel wird anhand des Maurerschemas berechnet. Zudem werden Erfahrungen aus früheren, vergleichbaren Veranstaltungen berücksichtigt. Sollte die tatsächliche Lage während des Einsatzes eine Aufstockung der Einsatzkräfte erfordern, kann der DRK Ortsverein Eckernförde e.V. diese nachberechnen. Materialverbrauch, -verlust und -reinigung, die über das übliche Maß hinausgehen, werden nach Verwendungsnachweis mit dem Veranstalter abgerechnet.

Die vereinbarte Vergütung bezieht sich ausschließlich auf die am Veranstaltungsort eingesetzten Kräfte und ist nicht von der Zahl der tatsächlich durchgeführten Hilfeleistungen abhängig. Wird der Sanitätsdienst vom Veranstalter kurzfristig, das heißt innerhalb von weniger als 5 Werktagen, abgesagt, so ist er dennoch zur Erstattung der vereinbarten Kosten verpflichtet.

Für Sanitätsdienste, die weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Auftrag gegeben werden, wird ein Aufschlag von 50 Prozent auf die aktuell gültigen Stundensätze berechnet. Bei weniger als 7 Tagen beträgt der Aufschlag 100 Prozent.

Der Veranstalter überweist die in Rechnung gestellte Summe ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto. Vorauszahlungen und Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Der gesamte Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang an den DRK Ortsverein Eckernförde e.V. zu zahlen.

§ 7 - Haftung

Der DRK Ortsverein Eckernförde e.V. haftet – soweit gesetzlich zulässig – weder dem Veranstalter noch Dritten gegenüber für Schäden, die durch Sanitäter des DRK Ortsverein Eckernförde e.V. in Ausübung ihrer vertraglich festgelegten Aufgaben verursacht werden. Der Veranstalter stellt den DRK Ortsverein Eckernförde e.V. und dessen eingesetzte Helfer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

Für Schäden, die aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Veranstalters entstehen, haftet der DRK Ortsverein Eckernförde e.V. nicht. In solchen Fällen stellt der Veranstalter den DRK Ortsverein Eckernförde e.V. auch von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 8 - Anzeigepflicht

Die Vertragspartner verpflichten sich, sich gegenseitig unverzüglich zu informieren, wenn Hinweise auf eine mögliche Nichteinhaltung des Vertrags oder einzelner Bestandteile vorliegen, und in enger Abstimmung eine entsprechende Planung zur Lösung zu entwickeln.

§ 9 - Widerrufsvorbehalt

Grundsätzlich besteht für den Veranstalter kein Anspruch darauf, dass ein angeforderter Sanitätsdienst vom DRK Ortsverein Eckernförde e.V. auch tatsächlich geleistet wird. Die Bereitstellung dieser Dienstleistung hängt davon ab, ob sich für den Termin auch geeignete freiwillige Kräfte finden. Helfer und Fahrzeuge des DRK Ortsverein Eckernförde e.V. sind Teil der öffentlichen Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr. Sie können jederzeit durch die zuständigen Behörden alarmiert werden. Der Veranstalter willigt ein, dass der DRK Ortsverein Eckernförde e.V. seine Einsatzkräfte und -fahrzeuge im Falle eines Alarms unverzüglich und ohne weitere Ankündigung von der Veranstaltung abzieht. Zudem stellt der Veranstalter den DRK Ortsverein Eckernförde e.V. von allen daraus entstehenden Haftungsansprüchen frei.

§ 10 - Salvatorianische Klausel

Sollte ein Teil des Vertrags nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestandteile davon unberührt. Nichtige Vereinbarungen sind entsprechend dem tatsächlichen Willen der Parteien auszulegen. Beide Vertragspartner verpflichten sich, eventuelle Auslegungsunterschiede auf faire und partnerschaftliche Weise zu lösen, wobei stets die reibungslose Abwicklung der Veranstaltung im Vordergrund steht.

§ 11 - Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

2024 | Gültigkeitsjahr

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