Sehr geehrte Damen und Herren,

das Versorgungskonzept des Landes Schleswig-Holstein zur Bewältigung der Corona-Krise sieht neben den akut-versorgenden Cluster-Krankenhäuser auch sog. Entlastungskrankenhäuser vor. Diese finden sich teilweise bereits innerhalb der Cluster-Strukturen.

Zusätzlich gibt es ein landesweites Entlastungkrankenhaus mit einer Gesamtkapazität von 170 Betten:

VAMED Ostseeklinik Damp GmbH
Ansprechpartner: Herr Kreische
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04352/ xx-xxxx

Darüber hinaus hat das Ministerium heute zunächst 11 Reha-Einrichtungen als Entlastungskrankenhäuser nach § 22 Krankenhausentlastungsgesetz bestimmt mit einer Kapazität von derzeit insgesamt 321 Betten. Eine Übersicht dieser Kliniken finden Sie in der Anlage. In Absprache mit der aufnehmenden Einrichtung können auch andere Indikationen belegt werden als die in der Liste jeweils benannten. Voraussichtlich werden in Kürze weitere Reha-Einrichtung zu Entlastungskrankenhäuser bestimmt.

Abverlegungen in die Entlastungskrankenhäuser erfolgen zur akut-stationären Weiterbehandlung. Zusätzlich können in die Reha-Einrichtungen selbstverständlich nach wie vor Patienten zur AHB verlegt werden.

Nach dem aktuellen Versorgungskonzept sollen in diese Entlastungskrankenhäuser keine COVID-19 Patienten verlegt werden. Ein negatives Testergebnis ist allerdings nicht Voraussetzung für eine Verlegung.

Ich weise darauf hin, dass mit dem Krankenhausentlastungsgesetz auch Reha-Einrichtungen Leistungen der Kurzzeitpflege erbringen dürfen ( § 149 SGB XI neu). Hierfür ist keine gesonderte Ausweisung durch das Ministerium notwendig. Aber auch in die Kurzzeitpflege von Reha-Einrichtungen der beigefügten Liste können keine COVID-19 Patienten verlegt werden. Derzeit muss eine entsprechende Abverlegung noch bilateral zwischen Krankenhaus und aufnehmender Einrichtung geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Silke Seemann