Kraftfahrzeugmarsch
Jede Fahrzeugbewegung, bei der drei und mehr Fahrzeuge von einem gemeinsamen Ausgangsort zu einem gemeinsamen Zielort bewegt werden, wird als Kfz-Marsch bezeichnet. Verantwortlich ist der Marschführer.
Ablaufpunkt und Marschfolge
Jeder Marsch beginnt an einem festgelegten Ort, dem Ablaufpunkt. Hier wird die vorgesehene Marschfolge der einzelnen Fahrzeuge durch einen "Ablaufleiter" überwacht, ebenso die Zeiten der abfahrenden Fahrzeuge. Die Funktion eines Ablaufleiters kann einem Unterführer übertragen werden.
Durchlaufpunkte
An besonders befohlenen Stellen wird anhand von vorher ermittelten Zeiten kontrolliert, ob der Kfz-Marsch plan- und ordnungsgemäß abläuft. Diese Stellen werden als "Durchlaufpunkte" bezeichnet.
Auslaufpunkt
Am Zielort des Kfz-Marsches, dem "Auslaufpunkt", endet der Marsch. Soweit keine anders lautenden Regelungen bestehen, endet auch hier das Unterstellungsverhältnis der Führungskräfte unter den Marschführer.
Technische Halte und Rasten
Um den Fahrzeugführern die Möglichkeit zu bieten, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Fahrzeuge zu überzeugen, werden, je nach Dauer und Lange eines Marsches, in vorher festgelegten Abstanden "Technische Halte" eingelegt. Sie dauern üblicherweise 20-30 Minuten. Bei längeren Marschen werden alle 5-6 Stunden "Rasten" zur Erfrischung, Verpflegung und Ruhe der Kfz-Besatzungen eingelegt. Dauer einer Rast mindestens 2 Stunden. Je nach Beanspruchung der Fahrzeug-Besatzungen kann die Rast bis zu drei Stunden ausgedehnt werden.
Verständigung
Möglichkeiten der Verständigung wahrend des Kfz-Marsches:
- Funk
- Kradmelder
- Übermittlungszeichen
- Handy
Marschweg
Angabe der Orte vom Ablaufpunkt bis zum Marschziel = Auslaufpunkt.
Marschstraße
Straßen, über die der Kfz-Marsch geführt wird.
Marschstrecke
Angabe der Entfernung in Kilometern vom Ablaufpunkt bis zum Auslaufpunkt = Marschziel.
Marschfolge
Reihenfolge der einzelnen Fahrzeuge
Marschabstand
Zeitlicher Abstand zwischen Einzelgruppen, ausgedruckt in Minuten.
Marschgeschwindigkeit
Durchschnittsgeschwindigkeit, die als Grundlage zur Berechnung der Marschdauer dient. Sie beträgt üblicherweise zwischen 30-45 km/h.
Fahrzeugabstände
Mindestabstand 25 m. im Allgemeinen 50 m auf Autobahnen immer 100 m Alle am Marsch beteiligten Fahrzeuge müssen mit einheitlichen Abständen fahren, die im Marschbefehl angeordnet sind.
Kennzeichnung
Laut Straßenverkehrsordnung müssen geschlossene Verbande folgendermaßen gekennzeichnet werden.
- Durch Einschalten des Fahrlichtes eines jeden am Kfz-Marsch beteiligten Fahrzeuges (auch am Tage).
- Durch Beflaggung eines jeden Fahrzeuges vorne links,
- alle Fahrzeuge, mit Ausnahme des letzten = blaue Flagge,
- letztes Fahrzeug -grüne Flagge
- Liegengebliebene Fahrzeuge werden mit einer gelben Flagge gekennzeichnet
- Abschleppende Fahrzeuge werden mit einer roten Flagge gekennzeichnet
Fahren mit Sonderrechten
Der Verwendung der Sondersignale kommt eine zentrale Bedeutung bei Kraftfahrzeugmarschen zu. Zum einen soll der übrige Verkehr auf das Herannahen einer Kolonne durch die Benutzung von blauem Blinklicht aufmerksam gemacht werden und gleichzeitig vor ihr ”gewarnt“ werden. Darüber hinaus soll der Einsatz von Blaulicht und die damit verbundene bessere ”Sichtbarkeit“ der Kolonne eine größere Schutzwirkung der Beteiligten Einsatzkräfte innerhalb des geschl. Verbandes sicherstellen. So sieht § 38 StVO die Verwendung von blauem Blinklicht allein (ohne E-Horn) zur Begleitung von Fahrzeugen und geschlossenen Verbänden vor. Dies allein räumt jedoch kein Vorrecht ein.